Aufbruch zur Bürgerkommune?

Kommunalwahl – wieder einmal. In NRW haben die Wähler entschieden und die Gewichte in den Kommunalparlamenten neu justiert. Wahlkämpfe und Redeschlachten fanden unter Corona-Bedingungen nur verhalten statt.

Einige Spitzenkandidaten für die Posten von Bürgermeistern und Landräten müssen noch ins letzte Duell – Stichwahl genannt. Vor allem die CDU und ihre Spitzenkandidaten können sich am Wahlergebnis und neuer politischer Kraft erfreuen. Doch auch die Grünen gehen gestärkt aus der Wahl hervor.

Nun gilt es, sich in den Kommunalparlamenten und zugleich vor den kritischen Wählern zu behaupten. Gute Sacharbeit ist zu leisten, dabei auch die widerstreitenden Interessen der verschiedenen Wählergruppen ins Spiel zu bringen und sie dennoch auszugleichen. Vielfach erscheint dies als die Quadratur des Kreises.Vor allem für die Kleinparteien mit der geringen Sitzzahl ist es wichtig, für die Bürger identifizierbar zu bleiben, sich über prägnante Vorschläge als Alternative anzubieten und so zukünftig wählbar zu bleiben.

Die je vorherrschende Partei – in den meisten Kommunen NRW´s ist das die CDU – stellt das Votum der Wähler vor einen interessanten Scheideweg. Soll sie ihre errungene Vorherrschaft nutzen, um die eigene Programmatik in den politischen Entscheidungen nach traditioneller Machtstrategie durchzudrücken? Ein möglicher und zulässiger Weg, der jedoch das hohe Risiko birgt, für solch demoautäres Vorgehen Widerstände in der Bevölkerung aufzubauen und bei nächster Gelegenheit von den Wählern abgestraft zu werden. Oder soll sie als stärkste politische Kraft eine Rolle als Vorreiter einer konsensorientierten Ganzheitspolitik einnehmen? Ganzheitspolitik orientiert sich daran, gemeinsame Entschlüsse mit höchstmöglicher Akzeptanz der gesamten Volksvertretung zu fassen. Das bedeutet, alle Parteien entwickeln gemeinsam jene Lösungen, die von allen Parteien gemeinsam am besten mitgetragen werden.

Vor mehr als 15 Jahren schrieb ich „Die Situation ist dermaßen verfahren, dass wir zur Lösung neue Verfahren brauchen.“ Daraufhin machte ich mich gezielt auf die Suche nach Verfahren, die zu breit akzeptierten Lösungen politischer Dilemmata führen können. Nach und nach lernte ich diverse Konzeptionen in Theorie und Anwendung kennen. Die besten Perspektiven boten:

  • die Orientierung am regionalen, menschlichen Maß, wie es der österreichische Nationalökonom Leopold Kohr empfahl,
  • die reflexionslogische Gliederung der Sachebenen nach dem Sozialphilosophen Johannes Heinrichs,
  • das systemische Sensitivitätskonzept des Biologen Frederic Vester,
  • das VaKE-Modell (Values and Knowledge Education ) der Erziehungswissenschaftler um Jean-Luc Patry.

Immer wieder entfalten diese Denk- und Arbeitsansätze ihre gute Wirkung, geht es um sachgerechte Lösungen komplexer Problemstellungen. Wie zu erwarten, erringt keine dieser Methoden den Titel der „eierlegenden Wollmilchsau“. Einzeln entspricht jeder Ansatz der „notwendigen, doch unzureichenden Bedingung“, wie Juristen es treffend formulieren. Einander ergänzend in einer offenen Choreografie bewirken sie jedoch ein Optimum sachbezogener und zugleich sozial, ökologisch und ökonomisch verträglicher Lösungen.

Doch gute Sachlösungen stehen nur selten im Einklang mit der Interessenvielfalt im politischen Milieu.

Dieses Milieu ist geprägt von der tradierten Ideologie des Interessen- und Meinungskampfes. Danach ist das Parlament die Kampfarena politischer Interessen. Dort und in der medialen Öffentlichkeit müssen Parteien sich als Rivalinnen gegeneinander behaupten. Sie haben ein existenzielles Interesse daran, unterscheidbar zu bleiben. Jede sachbezogene, konstruktive Zusammenarbeit erhöht das Risiko, wichtige Alleinstellungsmerkmale zu verwischen und politische Kontur zu verlieren. Dann droht der Verlust der Wählbarkeit. Langjährige „Juniorpartner“ von Koalitionen können davon ein garstig Lied singen.

Derartige Sorgen von Parteistrategen sind begründet und ernst zu nehmen. Politische Entscheidungen erwirken für das gesamte Gemeinwesen bindende Regelungen. In wertepluralen Gesellschaften sind auch bei sachgerechten Lösungsvarianten wertorientierte Optionen üblich. Dann agieren Parteien in der Regel nach dem Machtkalkül. Wie also lässt sich auch bei verschiedenen guten Optionen ohne belastende Machtspiele die gemeinsam akzeptierte Lösung herausfinden?

Nur mal angenommen, es gäbe Verfahren,die dieses berechtigte Eigeninteresse als Triebkraft für eine konsensuelle Ganzheitspolitik nutzen. Verfahren, die den Sachfragen Vorrang vor den Machtfragen geben, die Lösungskompetenzen der verschiedenen Parteien objektiv dokumentieren und den Wählern so den erwünschten Leistungsnachweis bieten.

2013 lernte ich Erich Visotschnig kennen und erlebte durch ihn zum ersten Mal die Wirkungsweise des Systemischen Konsensierens (SK-Prinzip®). Dieses Prinzip hatte Visotschnig gemeinsam mit seinem Kollegen Siegfried Schrotta in über zwei Jahrzehnten entwickelt. Beide sind Systemanalytiker und suchten nach Wegen, Konflikte ohne Machtkämpfe derart zu lösen, dass die gemeinsam entwickelte Lösung von allen Beteiligten dauerhaft akzeptiert und mitgetragen wird. Sie fanden im systemischen Konsensieren ein solches einigendes Entscheidungsprinzip mit einer klaren Handlungsanweisung:

Die Gruppe erkennt die Meinungsvielfalt ihrer Mitwirkenden als eine kreative Bereicherung: Sie entwickelt daraus möglichst viele Vorschläge und ordnet diese hinsichtlich ihrer Nähe zum Konsens.Siegfried Schrotta u.a., Lebendige Demokratie – die Einigungskraft kooperativer Politik, DANKE-Verlag, Holzkirchen 2018, S. 17

Seither nutze ich Varianten des SK-Prinzips in Seminaren, Tagungen und Moderationen. Immer wieder äußern sich Teilnehmer positiv darüber, wie schnell und unkompliziert Entscheidungen aus unterschiedlichen Optionen gemeinsam entwickelt und getroffen werden.

Eine rekonstruktive Annäherung an den Wählerwillen

Schon eine nur oberflächliche Betrachtung aktueller Wahlergebnisse offenbart einen ungelösten Grundmangel des geltenden Mehrheitsprinzips. So hat bei der Wahl des Bürgermeisters oder Landrates jeder Wähler nur eine Stimme an die Kandidaten zu vergeben. Die demokratische  Grundhaltung, nach der auch weitere Kandidaten mit Respekt bewertet werden, findet im Wahlvorgang selbst keinen Platz. „Entweder – oder“ heißt hier die Devise und „The winner takes it all“. Nichtwähler finden keinen politischen Ausdruck, die Gründe ihres Nichtwählens werden nicht erkennbar oder erfassbar.

Was aber wäre, wenn die Wähler nach dem SK-Prinzip® jeden einzelnen Kandidaten hätten bewerten können? Wenn sie ausdrücken könnten, wieviel Widerstand sie dessen Wahl zum Bürgermeister entgegensetzten? Jedem Kandidaten hätten sie zwischen 0 und 10 Widerstandspunkte zuschreiben können.

0 Widerstandspunkte (WP) bedeuteten „Die Wahl dieses Kandidaten ist für mich in Ordnung, da habe ich keine Einwände“. 10 WP signalisierten hingegen „Nur über meine Leiche, diesen Vorschlag lehne ich total ab!“ Zwischen diesen Extremen könnten die Punkte 1 – 9 frei nach persönlicher Einschätzung vergeben werden. 3- 4 WP könnten etwa aussagen „Diesen Kandidaten würde ich nicht wählen, doch mit dessen Wahl kann ich leben“.

Die Ergebnisse der Bürgermeisterwahl in meiner Heimatstadt Bocholt nahm ich als Ausgangswert für eine rekonstruktive Annäherung an eine derartige Konsensierung.

So ergaben sich drei unterschiedliche Zahlenreihen:

  • Die offizielle relative Mehrheit unter Ausblendung der Nichtwähler.
  • Der tatsächliche Stimmenanteil aller Wahlberechtigten.
  • Eine rekonstruierte Akzeptanz aller Wahlberechtigten. Dabei entsprechen die Pro-Stimmen 0 WP, die Summe der Stimmen für die Gegenkandidaten 10 WP. Die Nichtwählerstimmen wurden in Annäherung an das tatsächliche Wahlergebnis auf den Zwischenraum verteilt.

Während die Rangfolge der Kandidaten nahezu gleich blieb, wurde jedem Kandidaten eine weit höhere Akzeptanz aus der Wählerschaft zugeschrieben als es die relative Mehrheit oder  gar der Stimmenanteil nach dem  Mehrheitsprinzip darstellt.

BM-Wahl nach Mehrheitsprinzip und Akzeptanzmessung

BM-Wahl nach Mehrheitsprinzip und Akzeptanzmessung

Ähnliche Vergleiche lassen sich auch in anderen Kommunen anstellen. Politiker und Parteien, die nicht nur auf die relative Mehrheit schielen, sondern ihre Akzeptanzwerte ausbauen wollen, täten gut daran, sich auf eine konsensorientierte Ganzheitspolitik einzulassen.

Dabei können sie sich von den Erfahrungen aus der oberösterreichischen Gemeinde Munderfing leiten lassen. Im Rahmen des Agenda 21-Prozesses hat dessen Gemeinderat am 20. Februar 2017 beschlossen, nach dem SK-Prinzip öffentliche Angelegenheiten zu regeln, um so Bürgerbeteiligung zu ermöglichen. Projektzuschüsse der Landesregierung Oberösterreich als auch der EU sicherten den Versuch ab. Am 15.April 2019 legte der Gemeinderat den Projektbericht vor und beschrieb das Munderfinger Beteiligungsmodell als „Blaupause kommunaler Bürgerbeteiligung“.

Der Munderfinger Gemeinderat ist weltweit die erste Volksvertretung, die aus den Erfahrungen des Projektes das Systemische Konsensieren in die Leitlinien ihrer Gemeindepolitik aufgenommen hat. Gemeinderat und Bürger sind bereit, die nach dem SK-Prinzip entwickelten Instrumente auf dem Weg zur umfassenden Bürgerbeteiligung Schritt um Schritt einzubeziehen.

Über konsensierte Entscheidungsempfehlungen (KEE) hinaus fallen damit auch partizipative Personalentscheidungen und Entscheidungsbeteiligungen der Bürger in den öffentlichen Angelegenheiten in den Rahmen künftiger Möglichkeiten.

Vielleicht finden sich bald auch in Deutschland und anderen Ländern verschiedene Kommunen, die sich trauen, den Weg der Munderfinger zu gehen. Für eine lebendige Demokratie wäre es ein Segen.

Auch die Minderheitsparteien in den Kommunalparlamenten können die Initiative zu einem neuen Entscheidungsverfahren ergreifen. Dazu sind keinerlei Gesetzesänderungen nötig.Mit einem angenommenen „Antrag auf Lösungssuche durch Konsensieren“ können sie vor einer anstehenden Mehrheitsentscheidung können sie einen Prozess starten, der die Spaltwirkung der Mehrheitsentscheidung ausschaltet. Die in gemeinsamer Lösungssuche gefundene Entscheidungsvorlage wird kaum mehr Widerstand hervorrufen und wahrscheinlich mit überwältigender Mehrheit angenommen. Zudem bietet dieser Prozess den Lösungsvorschlägen der Minderheiten neuen respektvollen Beratungsraum.

Natürlich ist ein solcher Antrag erst mal nur ein Antrag. Doch jede Gegenstimme manifestiert öffentlich

  • eine Verweigerung demokratischer Kooperation
  • und ein Desinteresse an einer breit akzeptierten Lösung.

Zudem nährt die Verweigerung den Verdacht auf ein Misstrauen zur eigenen Lösung, sie einer Akzeptanz-Messung auszusetzen.

Die Stadt Bocholt hat es im bundesweiten Wettbewerb „ZUKUNFTSSTADT 2030+“ mit der Zielsetzung „Bürgerkommune“ in die Finalrunde geschafft und wie sieben weitere Städte die Fördermittel in Höhe von 1,8 Mio. € erhalten. Eine gute Ausgangslage für den neuen Rat der Stadt und dessen Bürgermeister.

So freue ich mich sehr, dass die Volkshochschule Bocholt-Rhede-Isselburg mir am 8.Oktober 2020 die Möglichkeit gibt, das Systemische Konsensieren als wichtigen Schritt zur Bürgerkommune vorzustellen.

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