Laien bildet Ethikforen!

Es mag der Mentalität von Untertanen entsprechen, auf päpstliche Enzykliken, kuriale Dekrete oder episkopale Weisungen zur eigenen ethischen Orientierung und gesellschaftlichen Positionierung zu warten.
Im Rahmen eigenständigen Apostolates jedoch ist es angemessen, selbständig im Glauben begründete Antworten auf die ethischen Herausforderungen im konkreten Lebensraum zu erarbeiten.
Mein Vorschlag dazu basiert auf langjähriger Mitarbeit in Diözesanrat, Katholikenausschuss, PGR und katholischen Verbänden, vor allem aber als Moderator und Referent bei Klausurtagungen dieser Gremien.
aktuelle Antworten erarbeiten
An dieser Aufgabe interessierte Christen treffen sich in Arbeitsgruppen, um in biblischer Reflexion Antworten auf grundlegende und aktuelle sozialethische Fragen zu entwickeln und tatkräftig in die Gesellschaft einzubringen.
In diesen Beratungen geht es nicht um „Theologie”,sondern um in biblischer Reflexion begründetes zwischenmenschliches Handeln und den sich durch das Handeln entwickelnden sozialen Strukturen. Theologische Hilfestellung zur sachlichen Stütze solcher Reflexion ist jederzeit willkommen.
„Dein Reich komme…”
In gemeinsamen Beratungen, dem Anspruch des „Vater unser” folgend, werden die im “kommenden Reich Gottes” geltenden Regeln des zwischenmenschlichen Miteinander im Rückgriff auf Jesu zwischenmenschliches Verhalten gedeutet.
den gesellschaftlichen Dialog befruchten
Beiträge jesuanisch verankerter Ethik sind in den gesellschaftlichen Dialog einzubringen. In konstruktiver Auseinandersetzung mit Konzepten, die in anderen Weltanschauungen begründet werden, können für die weltanschaulich plurale Gesellschaft verbindliche Rahmen für das Miteinander der Menschen entwickelt werden.
die Dynamik eigener Soziallehre fördern
Der konstruktive Dialog mit Ethikern anderer Weltanschauungen fordert die ständige Reflexion eigener Erkenntnisse, Einsichten und Forderungen.
Solcher Dialog trägt zur tieferen biblischen Verankerung einerseits, andererseits zur auch von Nichtglaubenden nachvollziehbaren Argumentation bei.
Struktur
Jederzeit können und dürfen sich Christen frei zu Gesprächskreisen und Aktionsgruppen zusammentun. Doch wäre es bedauerlich, derartige Energien nicht als Bereicherung kirchlichen Engagements zu nutzen.
Ist diese Bereicherung beabsichtigt, wird auch die Art der Zusammenarbeit bedeutsam.
persönliche Kompetenz der Teilnehmer
• Auf der Basis guter Allgemein- und Berufsbildung verfügen die Teilnehmer über eine gute Einsicht in gesellschaftliche und soziale Zusammenhänge.
• Sie sind bereit und fähig zur biblischen Reflexion.
• Sie sind bereit und fähig zur öffentlichen dialogischen Stellungnahme in Schrift und Wort.
Zusammensetzung der Arbeitsgruppen
Bei einer Anbindung an ein Gremium des Laienapostolates (z.B. Katholikenrat) halte ich für sinnvoll:
• 50% der Teilnehmer werden gewählt durch die Vollversammlung
• 30 % erwählt und ernennt der Vorstand
• 20 % kooptiert die Arbeitsgruppe selbst
Anbindung der Arbeitsgruppen
Die Arbeitsgruppen sollten auf gesellschaftspolitischen Ebenen agieren, die den gleichrangigen Dialog mit anderen gesellschaftlichen Gruppierungen ermöglichen.
So ist häufig eine Anbindung an den Kreiskatholikenrat der pfarrlichen oder diözesanen Organisation vorzuziehen, da auch die Mehrheit staatlicher oder zivilgesellschaftlicher Organisationen sich auf kommunaler Ebene repräsentieren.
Bei der Anbindung solcher sozialethischer Arbeitsgruppen an Verbände (z.B. KAB, Kolping) empfiehlt sich um Organisation auf Landesebene.
Laienapostolat tut not
Sogar die offiziellen kirchlichen Verlautbarungen bejahen den Kurs eigenverantwortlichen Apostolates der Laien. So unterstreicht das vom II. vatikanischen Konzil (1962 – 1965) verabschiedete Dekret über das Laienapostolat (Apostolicam actuositatem), die christliche Berufung sei „ihrer Natur nach auch Berufung zum Apostolat” (AA2) und fordert die Laien auf, “am Fortschritt der Lehre wie an der rechten Anwendung derselben auf den einzelnen Fall mitzuwirken.” (AA 31 b)
Auch die neue PGR-Satzung in der Erzdiözese Köln hebt die eigenständige Verantwortung des Pfarrgemeinderates für das Laienapostolat hervor (§ 2,3).

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