Wenn am 22. Mai 2014 das Grundgesetz 65 Jahre alt wird, könnte es getrost in Rente gehen. Die politische Klasse Deutschlands hat sich in Eintracht mit dem europäischen Klassenverband ohnehin seit langem vom Grundgesetz verabschiedet. Im laxen Verfassungsgebrauch von Regierungen und Parlamenten haben die Verfassungsgerichte der Länder und des Bundes immer häufiger den aus Ausputzer zu spielen.
Allerdings sind sie in Untersuchungen und Urteilen auf den Aspekt der Legalität politischer Entscheidungen eingegrenzt. Die Legitimität zu erörtern, zu beraten und zu entscheiden steht formell den Parlamenten und den nur an ihr Gewissen gebundenen Abgeordneten zu. Weiterlesen


Die kleine Krippe im Cockpit meiner Wanderklause erinnert mich jeden Tag des Jahres an diese Einladung.