EUROPA – ein Kontinent mit Jahrtausende alter Geschichte, vielen Völkern, Staaten und Sprachen ist viel zu schön (und auch zu wichtig), um vorrangig unter ökonomischen Aspekten betrachtet und vereint zu werden. Diesen Vorrang legten allerdings die Römischen Verträge vom 25. März 1957 fest. In Folge dieser Engführung erfahren wir heute EUROPA vor allem als desolate Währungsunion, deren Macht sich im demokratiewidrigen ESM (dem europäischen Stabilitätsmechanismus) fokussiert.
Das Bundesverfassungsgericht beschrieb die EU im Lissabon-Urteil als „völkerrechtliches Konstrukt mit nichtbehebbarem Demokratie-Defizit“.
Allerdings erleben wir auch eine großartige Befriedung zwischen den zentraleuropäischen Staaten. Dass die Bevölkerungen der meisten europäischen Länder nun schon ein Menschenalter ohne Krieg erleben durften, ist trotz aller Kritik eine außergewöhnliche Leistung.
Diese Erfahrung gibt uns die Hoffnung auf eine umfassende und dauerhafte Nachbarschaft im „Europäischen Haus“.
Selbst in der derzeitigen völkerrechtlichen Konstruktion muss Europa nicht zu einer Finanzmarkt-Provinz verkommen, sondern kann die Kehrtwende zum sozial gerechten Europa der Kulturen schaffen.
Weiterführend wäre sogar eine demokratische Gemeinschafts-Organisation der europäischen Völker denkbar. Die folgende Skizze benennt dazu wichtige Entwicklungsschritte:
Europa als völkerrechtliche Kooperation
- Erhalt der kulturellen Vielfalt
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Entwicklung menschenwürdiger sozialer Mindeststandards
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Sicherung der Menschenrechte
- Förderung regionaler Identität und Eigenständigkeit
- Kreislauf-Wirtschaft
- Stoffkreislauf-Management
- Komplementär-Währungen
- Jede Abtretung oder Einschränkung von Souveränitätsrechten nur mit ausdrücklichem Votum des Souverän per Referendum
- Kooperations-Vereinbarungen werden erst gültig durch nationalen Rechtsakt
- Nationale Rechtsakte nicht erzwingbar
Europa als demokratische Union:
- Europa-Parlament als echtes Parlament
- Jedem Bürger die gleiche Stimmen-Wertung (One man, one vote)
- Initiativrecht und alleiniges Beschluss-Recht für EU-Gesetze
- Wahl des EU-Premier durch EU-Parlament
- Bestätigung der EU-Kommissare durch EU-Parlament
- EU-Verfassung und Verfassungsnovellen nur durch Referendum in jedem Mitgliedstaat
- Beitritt zur Europäischen-Union nur nach positivem Referendum
- Bürger bestellen den Verfassungskonvent
- Kommune – Region – Nation – Europa: strenge Subsidiarität mit klaren, gegliederten Zuständigkeiten
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