Selbstermächtigung der Bürger in der Stadtentwicklung

Kernerkenntnisse zur Selbstermächtigung der Bürger in der Stadtentwicklung  Dieses Briefing fasst die zentralen Thesen meiner Masterarbeit aus dem Jahr 2025 „Selbstermächtigung der Bürger als Konstitutive demokratischer Stadt- und Regionalentwicklung“ / „Citizen Empowerment as a Constitutive Element of Democratic Urban and Regional Development“ zur Neuausrichtung der Bürgerbeteiligung in der Stadt- und Regionalentwicklung zusammen. Der Kern meiner Argumentation ist die Forderung, die Mitwirkung der Bürger nicht länger als ein politisch „zu gewährendes Recht“, sondern als ein fundamental „zu gewährleistendes Recht“ zu etablieren.

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 Neue Verankerung der Grundrechte
Neue Verankerung der Grundrechte
Als Fundament für dieses Recht wird eine anthropologische Verankerung in wissenschaftlich unbestreitbaren Grundtatsachen über den Menschen vorgeschlagen: LEBEN, ZWEIGESCHLECHTLICHKEITRESONANZ und REFLEXION. Diese Verankerung, untermauert durch neurowissenschaftliche Erkenntnisse wie die Entdeckung der Spiegelneurone, bietet eine robustere Grundlage als historisch gewachsene Wertkonzepte, die in der aktuellen globalen politischen Landschaft zunehmend in Frage gestellt werden.
 Die Studie adressiert die gegenwärtige „Krise der Demokratie“, die sich durch Vertrauensverlust, das „Beteiligungs-Paradoxon“ und den Aufstieg autokratischer Regime manifestiert. Vor dem Hintergrund der fortschreitenden globalen Urbanisierung, die die Stadt zum primären Lebensraum des Menschen macht, wird die Gestaltung städtischer Räume zu einer zentralen Arena für die Verwirklichung von Grundrechten.

Einen Lösungsansatz sehe ich in der „Reflexionslogik“, ein strukturierendes Prinzip, das komplexe gesellschaftliche Entscheidungsprozesse hierarchisch ordnet und sicherstellt, dass ethische Grundwerte den Rahmen für Kultur, Politik und schließlich die Wirtschaft vorgeben. Dies bietet eine tragfähige Statik, um der Selbstermächtigung der Bürger Gestaltungsmacht zu verleihen und sie gegen antidemokratische Kräfte zu verteidigen.

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  1. 1.        1. Einleitung: Die Krise der demokratischen Beteiligung und der Ruf nach einer neuen Verankerung

Die Studie identifiziert eine fundamentale Krise in der Substanz und Wahrnehmung
demokratischer Prozesse. Symptome dieser Krise sind
sinkende Wahlbeteiligung, abnehmendes Vertrauen in politische Systeme, der Aufstieg populistischer Parteien und die gezielte Untergrabung demokratischer Kulturen durch antidemokratische Kräfte.

Zentrale Problemstellungen:

  • Das Beteiligungs-Paradoxon: Das Interesse der Bürger an Planungsprozessen wächst oft erst, wenn die wesentlichen Entscheidungen bereits getroffen sind und die Einflussmöglichkeiten erheblich gesunken sind. Dies führt zu Frustration und Vertrauensverlust.
  • Unzureichende rechtliche Verankerung: Eine Stichprobenbefragung unter engagierten und interessierten Bürgern zeigte eine hohe Wertschätzung für die Effizienz der Bürgerbeteiligung, aber gleichzeitig eine große Unsicherheit bezüglich ihrer rechtlichen Begründung.
  • Erosion der Wertebasis: Traditionelle Begründungen für Menschen- und Grundrechte, die in historischen oder kulturellen Wertkonzepten (z. B. der europäischen Aufklärung) wurzeln, werden von autoritären Regimen und Netzwerken als „westliche Werte“ relativiert und missachtet. Dies zeigt sich in konkurrierenden Erklärungen wie der Bangkok Declaration von 1993 oder der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam von 1990.

Diese Entwicklungen erfordern eine neue, solidere Verankerung der Grundrechte, die sie vor dem Zugriff wechselnder politischer Mehrheiten und antidemokratischer Ideologien schützt.

  1. 2.        2. Die anthropologische Fundierung von Beteiligungsrechten

Die zentrale Hypothese der Arbeit lautet: „Wissenschaftliche Grundtatsachen über den Menschen begründen das universale und von jedem Staat zu gewährleistende Recht der Menschen auf entscheidende Mitwirkung in den Prozessen der Stadtentwicklung.“

Dieser Ansatz verlagert die Begründung von Rechten weg von verhandelbaren Wertesystemen hin zu empirisch belegbaren, objektiven Gegebenheiten des Menschseins.

Die vier wissenschaftlichen Grundtatsachen

  1. LEBEN: Die biologische Grundbedingung für jegliche zwischenmenschliche Interaktion.
  2. ZWEIGESCHLECHTLICHKEIT: Definiert als die Gleichwertigkeit von Frauen und Männern sowie die Familie als geschützter Raum zur Lebensentfaltung.
  3. RESONANZ: Neurobiologisch durch die Entdeckung der Spiegelneurone in den 1990er Jahren untermauert. Resonanz beschreibt die Fähigkeit des Menschen, die Handlungen und Emotionen anderer im eigenen Gehirn zu simulieren. Sie wird als das „Gravitationsgesetz des Sozialen“ bezeichnet und ist die Grundlage für Kooperation und Empathie.
  4. REFLEXION: Die dem Menschen immanente Fähigkeit zur Selbstreflexion, bewussten Entscheidungsfindung und Selbststeuerung. Neurowissenschaftliche Verfahren (fMRT, EEG etc.) belegen die Aktivität spezifischer Gehirnareale (z. B. präfrontaler Kortex), die diese höheren kognitiven Funktionen ermöglichen.

Von der Tatsache zum Recht

Die Studie postuliert einen unumkehrbaren logischen Dreischritt, um Willkürherrschaft zu verhindern: Grundtatsachen → Grundwerte → Grundrechte

Aus den wissenschaftlichen Tatsachen werden Grundwerte abgeleitet (z. B. Kooperation als bevorzugte soziale Resonanz), die als vorstaatliche, vom Staat zu gewährleistende Rechte anerkannt und kodifiziert werden müssen. Ein Versuch, diesen Weg umzukehren und das Sein des Menschen aus kodifizierten Rechten abzuleiten, wird als Kennzeichen autokratischer Systeme identifiziert.

  1. 7.        3. Der städtische Raum als zentrales Habitat des „Homo Urbanus“

Die globale Urbanisierung ist ein unumkehrbarer Megatrend. Lebte 1950 nur ein Bruchteil der Weltbevölkerung in Städten, so ist es heute bereits die Mehrheit. Prognosen gehen davon aus, dass bis 2050 fast 70 % der Menschheit in urbanen Räumen leben wird. Dies macht die Stadt zum entscheidenden Habitat und zur zentralen Bühne für die Aushandlung gesellschaftlicher Zukunftsfragen.

  • Stadtentwicklung als Kulturvollzug: Die Gestaltung des städtischen Lebensraums ist mehr als nur technische Planung. Sie ist Ausdruck dessen, „welche sozialen Beziehungen, welches Verhältnis zur Natur, welche Lebensstile“ eine Gesellschaft wünscht (in Anlehnung an David Harvey). Das „Recht auf Stadt“ ist somit das kollektive Recht, die Gesellschaft zu verändern, indem die Stadt verändert wird.
  • Stadtentwicklung und Menschenrechte: Die Art und Weise, wie Städte geplant werden, hat direkte Auswirkungen auf die Verwirklichung grundlegender Menschenrechte – etwa das Recht auf angemessenen Wohnraum, Gesundheit, Bildung und Sicherheit. Die UN-Entwicklungsziele (insbesondere SDG 11: „Nachhaltige Städte und Gemeinden“) und die internationale Bewegung der „Menschenrechtsstädte“ unterstreichen diese enge Verbindung.
  1. 8.        4. Formen, Erfahrungen und rechtliche Rahmenbedingungen der Bürgerbeteiligung

Die Studie analysiert ein breites Spektrum an Beteiligungsformaten und deren rechtliche Grundlagen, ergänzt durch nationale und internationale Fallbeispiele.

Überblick über Beteiligungsformen

Formeller Weg (Gesetzlich verankert) Informeller Weg (Dialogorientiert, beratend)
Wahlen und Abstimmungen Bürgerforen und -versammlungen
Bürger- und Volksbegehren Planungszellen und Bürgerräte
Stellungnahmen in Planungsverfahren (z. B. nach BauGB) Partizipative Stadtentwicklungsprojekte
Petitionen Bürgerhaushalte

Rechtlicher Rahmen in Deutschland

Die Beteiligung ist auf einer soliden rechtlichen Basis verankert, die vom Grundgesetz (insb. Art. 1, 5, 8, 20) bis in spezifische Fachgesetze reicht:

  • Baugesetzbuch (BauGB): § 3 schreibt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Bauleitplanung vor.
  • Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG): Regelt die Anhörung Beteiligter vor Erlass eines Verwaltungsakts.
  • Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG): Garantiert die Öffentlichkeitsbeteiligung bei umweltrelevanten Vorhaben.

Internationale Fallbeispiele

  • Positive Beispiele: Städte wie Wien (sozialer Wohnungsbau), Kopenhagen (Mobilitätswende), Porto Alegre (partizipativer Haushalt) und Medellín (soziale Befriedung durch umweltbewussten Urbanismus) zeigen, wie tiefgreifende Bürgerbeteiligung zu nachhaltigeren und gerechteren Ergebnissen führt.
  • Herausforderungen und Behinderungen: Berichte aus Polen und Ungarn illustrieren, wie autokratische Regierungen Beteiligungsrechte systematisch aushöhlen, z. B. durch die Umgehung kommunaler Planungshoheit mittels Regierungsdekreten („Investitionen von herausgehobener volkswirtschaftlicher Bedeutung“ in Ungarn).

Praxisbeispiele des Autors

  • Trendwerkstadt Bocholt: Eine bürgergetragene Initiative zur Entwicklung von Zukunftsvorschlägen für die Stadt. Als Abstimmungsmethode wurde das Systemische Konsensieren genutzt, das nicht die Zustimmung, sondern den geringsten Widerstand misst, um eine höhere Akzeptanz der Ergebnisse zu erzielen.
  • Anwohnerwerkstadt Bocholt-Giethorst: Eine reine Privatinitiative von Anwohnern, die einen Supermarkt-Leerstand in einen selbstorganisierten sozialen und kulturellen Treffpunkt umwandelte. Dieses Projekt demonstriert Selbstermächtigung auf der Mikroebene.
  1. 9.        5. Gefährdungen der demokratischen Beteiligung durch autokratische Tendenzen

Die Studie warnt eindringlich vor globalen politischen Verschiebungen, die offene Gesellschaften und demokratische Beteiligungsformen bedrohen.

  • Globaler Vormarsch der Autokratie: Die Zahl der autokratisch regierten Länder nimmt zu. Diese Regime nutzen oft formal demokratische Verfahren wie Wahlen, um ihre Macht zu legitimieren, während sie die Gewaltenteilung und Grundrechte aushöhlen.
  • Aushöhlung der Demokratie von innen: Populistische und rechtsgerichtete Parteien gewinnen selbst innerhalb der EU an Macht (z. B. PiS in Polen, Fidesz in Ungarn). In den USA skizziert das „Project 2025“ einen Plan für einen autoritären Staatsumbau.
  • Ideologische Bedrohungen: Der radikale Kapitalismus nach David D. Friedman, der die Privatisierung staatlicher Kernfunktionen (Polizei, Gerichte) fordert, wird als fundamentale Bedrohung des Gemeinwohls identifiziert.
  • Gefährdung der Zivilgesellschaft: Die Studie analysiert eine Kleine Anfrage der CDU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom Februar 2025 als Beispiel für einen Versuch, die Zivilgesellschaft durch die Androhung des Entzugs staatlicher Förderungen einzuschüchtern und kritische NGOs zu diffamieren.
  1. 10.      6. Analyse der Bürgerbeteiligung: Eine AMSWOT-Bewertung

Die Studie fasst die Potenziale und Risiken der Bürgerbeteiligung in einer umfassenden AMSWOT-Analyse zusammen.

  • A – Assets (Ressourcen): Das bürgerschaftliche Engagement, ein solider rechtlicher Rahmen (in Deutschland) und digitale Infrastrukturen bilden die Grundlage.
  • M – Mission: Aktive Einbeziehung der Bevölkerung, um die Akzeptanz von Projekten zu erhöhen und die Demokratie auf lokaler Ebene zu stärken.
  • S – Strengths (Stärken): Erhöhte Legitimität von Entscheidungen, Förderung sozialer Kohäsion, Innovation durch vielfältige Perspektiven und verbesserte Planungsqualität.
  • W – Weaknesses (Schwächen): Hoher Ressourcenbedarf (Zeit, Geld), ungleiche Beteiligung (sozial benachteiligte Gruppen sind oft unterrepräsentiert) und die Komplexität vieler Planungsthemen.
  • O – Opportunities (Chancen): Die Digitalisierung bietet neue, niederschwellige Beteiligungsformen; das Interesse an Partizipation wächst; die Verankerung als zu gewährleistendes Recht würde die Position der Bürger fundamental stärken.
  • T – Threats (Risiken): Politische Instrumentalisierung (Scheinbeteiligung), Partizipationsmüdigkeit bei mangelndem Einfluss, Datenschutzbedenken und die Einschüchterung der Zivilgesellschaft durch politische Akteure.
  1. 11.      7. Schlussfolgerungen und strategische Implikationen der „Reflexionslogik“

Die anthropologische Verankerung von Beteiligungsrechten in wissenschaftlichen Grundtatsachen bietet eine resiliente Basis gegen politische Willkür. Um diese Rechte in der hochkomplexen Realität der Stadtentwicklung wirksam werden zu lassen, schlägt die Studie die Anwendung der Reflexionslogik nach Johannes Heinrichs als strukturierendes Prinzip vor.

Die Hierarchie der gesellschaftlichen Subsysteme

Dieses Modell ordnet gesellschaftliche Entscheidungsprozesse hierarchisch, um eine gemeinwohlorientierte Steuerung sicherzustellen:

  1. Legitimation (Grundwerte): Die auf den Grundtatsachen basierenden Werte setzen den obersten Rahmen. Die Unantastbarkeit der Menschenwürde (Art. 1 GG) ist hierfür ein Paradebeispiel.
  2. Kultur (Kommunikation, Sprache): Innerhalb dieses ethischen Rahmens entfalten sich gesellschaftliche Diskurse und die Kultivierung von Werten wie Selbstermächtigung und Resonanz.
  3. Politik (Normen, Gesetze): Der kulturelle Konsens wird in rechtlich verbindliche Regeln und Verfahren übersetzt. Die Stadt wird zur „Schule der Demokratie“.
  4. Wirtschaft (Geld, Ressourcen): Das wirtschaftliche Handeln ist dem politisch-rechtlichen Rahmen untergeordnet und an das Gemeinwohl gebunden.

Strategische Implikationen

  • Für die Politik: Es bedarf eines Wandels von einer reinen Parteiendemokratie zu einer Bürgerdemokratie. Konsensorientierte Verfahren wie das Systemische Konsensieren sollten genutzt werden, um gesellschaftliche Polarisierung zu überwinden und breit akzeptierte Lösungen zu finden.
  • Für die Kultur und Bildung: Die Kompetenzen der Bürger zur Mitgestaltung müssen aktiv gefördert werden (z. B. durch Schulungen für bürgerschaftliche Moderatoren), um die Qualität der Beteiligungsprozesse zu erhöhen.
  • Für die Wirtschaft: Gemeinwohlorientierte Wirtschaftsformen wie Genossenschaften (Beispiel: Mondragón in Spanien) müssen gestärkt werden, um ein Gegengewicht zu rein profitorientierten Investorenmodellen zu schaffen, insbesondere im Bereich Wohnungsbau und städtische Dienstleistungen.

 

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